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Rechtliches zur Praktikumswoche

Alle rechtlichen Themen zur Praktikumswoche aufgelistet und mit Quellen zum Nachlesen.

Expertenwissen nutzenWissenswertes zum Thema "Schülerpraktika rechtssicher gestalten - Update für Ausbildung und HR" erfährst du in unserem Webinar am 16. April 2026.Zum Webinar
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Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme an der Praktikumswoche?

Für dich als Unternehmen ist die Teilnahme an der Praktikumswoche kostenlos. Die entstandenen Kosten werden durch die Organisatoren in deiner Region getragen.

Brauche ich für den Praktikumstag einen Praktikumsvertrag?

Ein Praktikumsvertrag stellt sicher, dass beide Parteien rechtlich abgesichert sind und ist deshalb an jedem Praktikumstag verpflichtend. Er dient als rechtliche Basis und sorgt für Klarheit zwischen den Beteiligten. Falls du keinen eigenen Praktikumsvertrag hast, kannst du hier eine Vorlage im Word Format herunterladen, die du einfach bearbeiten und anpassen kannst.

Eine Vertrags-Vorlage, die du nutzen kannst.

In deiner Praktikumsstelle hast du die Möglichkeit, einen Blanko-PDF-Vertrag zu speichern. Dieser wird automatisch an die Schüler:innen gesendet, sobald du einen Praktikumsvorschlag annimmst.

Bitte achte darauf, dass du einen Blanko-Vertrag in der Praktikumsstelle speicherst, da du die Schüler-Daten vor dem Versenden nicht austauschen kannst. Die Schüler-Daten werden von diesen eigenständig ergänzt.

Gib deshalb in dem Dokument mit an, wie du den Vertrag von den Schüler:innen erhalten willst (z.B. ausgedruckt und unterschrieben am Tag des Praktikums mitbringen oder vorher unterschrieben per E-Mail zusenden).

Versicherung im Praktikum – Was muss ich für die Praktikumswoche regeln?

Als Unternehmen musst du dich bei einem freiwilligen Praktikum um die Unfallversicherung kümmern. Diese Versicherung deckt den Fall ab, dass einem Praktikanten oder einer Praktikantin während des Praktikumstags etwas zustößt. Als Unternehmen bist du gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied einer Berufsgenossenschaft zu sein und Beiträge für die Unfallversicherung zu entrichten. Die Praktikant:innen musst du hier in der nachträglichen Meldung der Anzahl der Beschäftigten mit melden. Eine genauere Auskunft bekommst du bei deiner Berufsgenossenschaft. Ist ein:e Schüler:in unter 15 Jahre und von der Schule freigestellt, dann gelten die Praktikumstage als offizielle Schulveranstaltungen und die Unfallversicherung läuft über die Schule.

Welche sonstigen rechtlichen Dinge muss ich bei den Praktikumstagen beachten?

Bei den vermittelten Praktikumstagen handelt es sich um freiwillige Orientierungspraktika für Schüler:innen in den Ferien und nicht um schulische Pflichtpraktika.

Arbeitszeiten

Bezüglich der Arbeitszeiten gelten die Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz § 8 Abs. 1 JArbSchG und dem Arbeitszeitgesetz § 3 ArbZG. Der Praktikumstag sollte nicht länger als 8 Stunden dauern.

Mindestlohn

Für das eintägige Schnupperpraktikum musst du den Praktikant:innen keine Vergütung zahlen. Der Mindestlohn wird ebenfalls nicht fällig. (§ 22 MiLoG)

Arbeitsschutz

Bitte halte dich an die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für Praktikant:innen § 22 – 25 JarbSchG.